AKTUELLES | DG-SAS-DIALOG | ZIELE | MITGLIEDSCHAFT | KONTAKT | INTERN |
Zur Uebersicht

DG-SAS im Dialog
Die DG-SAS mit Texten zum Thema

DG-SAS-DIALOG
[Aktuelle Infos]
[Ziele der DG-SAS]

[Satzung]

[Gründungserklärung]

[Mitglied werden]

[Kontakt zur DG-SAS]

[Intern]

Stellungnahme der DG-SAS | April/2009

ZWEI-KLASSENGESELLSCHAFT IN DER SOZIALEN ARBEIT?

Dieser Text zum Downloaden (39KB)

Gravierende Änderungen in den Studiengängen für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Tätigkeiten im Bereich der Suchthilfe waren für die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe Anlass, ein öffentliches Fachgespräch zu führen.
Dazu trafen sich am Rande der „Fachkonferenz Sucht“ der DHS in Bielefeld interessierte Sozialarbeiter/innen und der Vorstand der DG-SAS mit Vertretern der Hochschule (Dr. Axel Groenemeyer von der TU Dortmund), der Weiterbildungsträger (Irene Helas vom GVS, Berlin) und der Sozialleistungsträger (Georg Wiegand von der DRV Braunschweig-Hannover) zu einem intensiven fachlichen Austausch.

Das folgende Statement ist das Resultat der eingehenden Erörterung und verdeutlicht die Position der DG-SAS zu diesem Thema:

Ein Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik in der Bundesrepublik Deutschland wird nicht mehr wie bisher mit einem Diplom, sondern im Rahmen einer europäischen Angleichung mit dem Bachelor – dem niedrigsten erreichbaren akademischen Grad – abgeschlossen. Wer zusätzlich bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, kann hierauf ein Masterstudium aufsetzen.
Beide Abschlüsse – Bachelor und Master – können an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien erworben werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist, aber die Situation nicht übersichtlicher macht.

Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die beruflichen Einsatzfelder, deren Perspektiven, die Weiterbildungsmöglichkeiten und nicht zuletzt auch die Vergütungen in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit sind derzeit nicht abschließend geklärt. Schon heute fallen Entlohnungen der Fachkräfte für Soziale Arbeit – unabhängig von ihrer Leistung – in verschiedene Tarifsysteme auseinander: BAT (mit Besitzstandwahrung), TVöD und Haustarife.


Zudem ist zu befürchten, dass Bachelor-Absolventen/innen aus dem Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik künftig als „akademisches Hilfspersonal“ in der Suchthilfe betrachtet und eingesetzt werden.
Die DG-SAS möchte offensiv auf eine solche mögliche Entwicklung aufmerksam machen und daher diesen Prozess kritisch begleiten.

Die DG-SAS würde es grundsätzlich begrüßen, wenn sich mit den neuen Abschlüssen in einem gemeinsamen europäischen Hochschulraum die internationale Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit für Hochschulabsolventen/innen tatsächlich erhöhen sollte. Aktuell sind jedoch eher verkürzte Studienzeiten und ein stärker strukturiertes Studium festzustellen, die Praktika oder wünschenswerte Auslandsstudiensemester beeinträchtigen.
Die DG-SAS erwartet, dass im (postgradualen) Weiterbildungsbereich sämtliche Bachelor-Absolventen/innen gleichgestellt werden und ihnen die Zugangsrechte zu Weiterbildungsinhalten und zu beruflichen Entwicklungen ebenso offen stehen. Eine diesbezügliche Präzisierung der Bestimmungen, wie sie von den Sozialleistungsträgern definiert werden, ist notwendig.

Generell sind Kostensteigerungen im Personalbereich durch die tariflichen Entwicklungen zu verzeichnen. Es besteht in den Einrichtungen der Suchthilfe mit ihren multidisziplinären Teams die Gefahr, dass derzeit auf dem Arbeitsmarkt schwer zu rekrutierende Fachkräfte, wie z.B. Fachärzte für Psychiatrie oder psychologische Psychotherapeuten, zu Lasten des Gesamtbudgets einer Einrichtung höher vergütet werden. Daraus resultierend haben sich Professionen mit einem anderen Marktwert, z.B. mit einem Bachelor-Abschluss, möglicherweise mit einer niedrigeren Vergütungsmarge abzufinden. Weiterhin droht eine negative Differenzierung auf der Ebene der tarif- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen (z.B. im Verhältnis Diplom/Master/Bachelor oder Universität/Fachhochschule). Die DG-SAS fordert daher, dass tarifrechtliche Herabstufungen zu Lasten der Bachelor-Abschlüsse unterbleiben.

Im Mittelpunkt: Das Handlungsschema der Sozialen Arbeit
In diesem Zusammenhang wird von der DG-SAS noch einmal darauf hingewiesen, dass die Soziale Arbeit eine lange Tradition in der ambulanten und stationären Behandlung von Menschen mit einer Substanzstörung hat. Beratung, Case-Management, psychosoziale Diagnostik, soziale Gruppenarbeit, Einbeziehung des sozialen Umfelds („neudeutsch“: Community Reinforcement Approach - CRA) sowie sozialpädagogische Konzepte und psychotherapeutische Ansätze in der klinischen Sozialen Arbeit bilden dabei wichtige Grundlagen.

Das Handlungsspektrum der Sozialen Arbeit in der Suchthilfe kann wie folgt beschrieben werden:

  • Unterstützung der sozialen Teilhabe unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen,
  • Entwicklung von Lösungsansätzen bezogen auf die individuelle, gesundheitliche, berufsbezogene sowie sozialrechtliche Problemsituation,
  • Hilfen zur psychischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, u.a. durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten,
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien – vor allen im realen sozialen Feld, z.B. im Umgang mit Krisensituationen oder im Training lebenspraktischer Fähigkeiten,
  • Beratung von Angehörigen (Unterstützung bei der Situationsbewältigung; Hilfen zum Erkennen und zur Akzeptanz von Überforderung; Angebote zur Entlastung),
  • Erschließung und Nutzbarmachung von gesetzlichen, medizinischen und psychosozialen Ressourcen, z.B. der Sozialgesetze sowie der Ressourcen des Gesundheits- und Sozialwesens,
  • Motivierung, Begleitung und Anleitung während des gesamten Beratungs- und/oder Behandlungsprozesses,
  • Casemanagement,
  • Förderung der Transparenz des Gesamtprozesses und Stärkung der Selbstbestimmung, gegebenenfalls auch eine Übernahme anwaltlicher Funktionen,
  • (Fort-)Entwicklung der Suchtprävention: Verknüpfung struktureller Ansätze mit zielgruppenspezifischen Angeboten der universellen sowie selektiven Prävention;
  • Vernetzung der verschiedenen Akteure der Gesundheitsförderung und der verschiedenen Segmente des Hilfesystems.

Anders als etwa Psychologen/innen und Ärzte/innen, die eher auf den einzelnen Menschen fixierte Interventionen anbieten, ist es Aufgabe der Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit, den ganzen Menschen und das gesamte soziale und gesellschaftliche Umfeld von Gruppen oder Menschen mit spezifischen Problemlagen bei notwendigen Interventionen und/oder bei der Aktivierung von Ressourcen zu berücksichtigen.

Die eindrucksvolle Bandbreite von Qualitäten, über die Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit in der Suchthilfe verfügen müssen (durchaus auch im Wettbewerb mit anderen Professionen in der Suchthilfe), steht deutlich im Widerspruch zu einer möglichen Herabstufung von Sozialer Arbeit und ist weder gerechtfertigt noch zielführend, sondern wäre ausschließlich dem finanziellen Diktat geschuldet.
Die DG-SAS wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten und begleiten sowie sich auf den verschiedenen Ebenen einmischen.

Dieser Text zum Downloaden (39KB)


Last update Montag, 30. Juni 2003.
©2009
DG-SAS All rights reserved.