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Stellungnahme der
DG-SAS | April/2009
ZWEI-KLASSENGESELLSCHAFT IN DER SOZIALEN
ARBEIT?
Gravierende
Änderungen in den Studiengängen für
Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen und die sich
daraus ergebenden Konsequenzen für die Tätigkeiten im
Bereich der Suchthilfe waren für die Deutsche Gesellschaft
für Soziale Arbeit in der Suchthilfe Anlass, ein
öffentliches Fachgespräch zu führen.
Dazu trafen sich am Rande der „Fachkonferenz Sucht“
der DHS in Bielefeld interessierte Sozialarbeiter/innen und der
Vorstand der DG-SAS mit Vertretern der Hochschule (Dr. Axel Groenemeyer
von der TU Dortmund), der Weiterbildungsträger (Irene Helas
vom GVS, Berlin) und der Sozialleistungsträger (Georg Wiegand
von der DRV Braunschweig-Hannover) zu einem intensiven fachlichen
Austausch.
Das folgende Statement ist das Resultat der eingehenden
Erörterung und verdeutlicht die Position der DG-SAS zu diesem
Thema:
Ein Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik in der
Bundesrepublik Deutschland wird nicht mehr wie bisher mit einem Diplom,
sondern im Rahmen einer europäischen Angleichung mit dem
Bachelor – dem niedrigsten erreichbaren akademischen Grad
– abgeschlossen. Wer zusätzlich bestimmte weitere
Bedingungen erfüllt, kann hierauf ein Masterstudium aufsetzen.
Beide Abschlüsse – Bachelor und Master –
können an Universitäten, Fachhochschulen und
Berufsakademien erworben werden, was grundsätzlich zu
begrüßen ist, aber die Situation nicht
übersichtlicher macht.
Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die beruflichen
Einsatzfelder, deren Perspektiven, die
Weiterbildungsmöglichkeiten und nicht zuletzt auch die
Vergütungen in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit sind
derzeit nicht abschließend geklärt. Schon heute
fallen Entlohnungen der Fachkräfte für Soziale Arbeit
– unabhängig von ihrer Leistung – in
verschiedene Tarifsysteme auseinander: BAT (mit Besitzstandwahrung),
TVöD und Haustarife.
Zudem ist zu befürchten, dass Bachelor-Absolventen/innen aus
dem Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik
künftig als „akademisches Hilfspersonal“
in der Suchthilfe betrachtet und eingesetzt werden.
Die DG-SAS möchte offensiv auf eine solche mögliche
Entwicklung aufmerksam machen und daher diesen Prozess kritisch
begleiten.
Die DG-SAS würde es grundsätzlich
begrüßen, wenn sich mit den neuen
Abschlüssen in einem gemeinsamen europäischen
Hochschulraum die internationale Wettbewerbs- und
Beschäftigungsfähigkeit für
Hochschulabsolventen/innen tatsächlich erhöhen
sollte. Aktuell sind jedoch eher verkürzte Studienzeiten und
ein stärker strukturiertes Studium festzustellen, die Praktika
oder wünschenswerte Auslandsstudiensemester
beeinträchtigen.
Die DG-SAS erwartet, dass im (postgradualen) Weiterbildungsbereich
sämtliche Bachelor-Absolventen/innen gleichgestellt werden und
ihnen die Zugangsrechte zu Weiterbildungsinhalten und zu beruflichen
Entwicklungen ebenso offen stehen. Eine diesbezügliche
Präzisierung der Bestimmungen, wie sie von den
Sozialleistungsträgern definiert werden, ist notwendig.
Generell sind Kostensteigerungen im Personalbereich durch die
tariflichen Entwicklungen zu verzeichnen. Es besteht in den
Einrichtungen der Suchthilfe mit ihren multidisziplinären
Teams die Gefahr, dass derzeit auf dem Arbeitsmarkt schwer zu
rekrutierende Fachkräfte, wie z.B. Fachärzte
für Psychiatrie oder psychologische Psychotherapeuten, zu
Lasten des Gesamtbudgets einer Einrichtung höher
vergütet werden. Daraus resultierend haben sich Professionen
mit einem anderen Marktwert, z.B. mit einem Bachelor-Abschluss,
möglicherweise mit einer niedrigeren Vergütungsmarge
abzufinden. Weiterhin droht eine negative Differenzierung auf der Ebene
der tarif- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen (z.B. im
Verhältnis Diplom/Master/Bachelor oder
Universität/Fachhochschule). Die DG-SAS fordert daher, dass
tarifrechtliche Herabstufungen zu Lasten der
Bachelor-Abschlüsse unterbleiben.
Im
Mittelpunkt: Das Handlungsschema der Sozialen Arbeit
In diesem Zusammenhang wird von der DG-SAS noch einmal darauf
hingewiesen, dass die Soziale Arbeit eine lange Tradition in der
ambulanten und stationären Behandlung von Menschen mit einer
Substanzstörung hat. Beratung, Case-Management, psychosoziale
Diagnostik, soziale Gruppenarbeit, Einbeziehung des sozialen Umfelds
(„neudeutsch“: Community Reinforcement Approach -
CRA) sowie sozialpädagogische Konzepte und
psychotherapeutische Ansätze in der klinischen Sozialen Arbeit
bilden dabei wichtige Grundlagen.
Das Handlungsspektrum der Sozialen Arbeit in der Suchthilfe kann wie
folgt beschrieben werden:
- Unterstützung
der sozialen Teilhabe unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen,
- Entwicklung
von Lösungsansätzen bezogen auf die individuelle,
gesundheitliche, berufsbezogene sowie sozialrechtliche Problemsituation,
- Hilfen
zur psychischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen
Kompetenz, u.a. durch Training sozialer und kommunikativer
Fähigkeiten,
- Unterstützung
bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien – vor
allen im realen sozialen Feld, z.B. im Umgang mit Krisensituationen
oder im Training lebenspraktischer Fähigkeiten,
- Beratung
von Angehörigen (Unterstützung bei der
Situationsbewältigung; Hilfen zum Erkennen und zur Akzeptanz
von Überforderung; Angebote zur Entlastung),
- Erschließung
und Nutzbarmachung von gesetzlichen, medizinischen und psychosozialen
Ressourcen, z.B. der Sozialgesetze sowie der Ressourcen des
Gesundheits- und Sozialwesens,
- Motivierung,
Begleitung und Anleitung während des gesamten Beratungs-
und/oder Behandlungsprozesses,
- Casemanagement,
- Förderung
der Transparenz des Gesamtprozesses und Stärkung der
Selbstbestimmung, gegebenenfalls auch eine Übernahme
anwaltlicher Funktionen,
- (Fort-)Entwicklung
der Suchtprävention: Verknüpfung struktureller
Ansätze mit zielgruppenspezifischen Angeboten der universellen
sowie selektiven Prävention;
- Vernetzung
der verschiedenen Akteure der Gesundheitsförderung und der
verschiedenen Segmente des Hilfesystems.
Anders
als etwa Psychologen/innen und Ärzte/innen, die eher auf den
einzelnen Menschen fixierte Interventionen anbieten, ist es Aufgabe der
Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit, den ganzen Menschen und
das gesamte soziale und gesellschaftliche Umfeld von Gruppen oder
Menschen mit spezifischen Problemlagen bei notwendigen Interventionen
und/oder bei der Aktivierung von Ressourcen zu berücksichtigen.
Die eindrucksvolle Bandbreite von Qualitäten, über
die Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit in der Suchthilfe
verfügen müssen (durchaus auch im Wettbewerb mit
anderen Professionen in der Suchthilfe), steht deutlich im Widerspruch
zu einer möglichen Herabstufung von Sozialer Arbeit und ist
weder gerechtfertigt noch zielführend, sondern wäre
ausschließlich dem finanziellen Diktat geschuldet.
Die DG-SAS wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten und
begleiten sowie sich auf den verschiedenen Ebenen einmischen.
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